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Die "gesetzlich vorgeschriebenen" Pflichtstellplätze könnten genausogut in Fahrradstellplätze umgewandelt werden oder durch Anmietung in bestehenden Garagen abgelöst werden. Und auch ein "Rechtsanspruch auf Baumfällung" heisst noch lange nicht dass die Bäume gefällt werden müssen. Eine Feststellung dass Bäume infolge vorangegangener Verstümmelungen ihre physiologischer Altersgrenze erreicht haben, heisst nicht, dass sie nicht noch 15, 20 oder 30 Jahre Bestand haben könnten ...

Quelle:

3.8

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