Grundrecht
Im Grundgesetz ist das Recht auf Bildung verankert - nicht aber das Recht zum Biertrinken oder Spielen im Casino. Also lasst unsere Kinder in Ihre Bildungseinrichtungen zurückkehren!
Quelle: Art. 28 Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention