Behinderung & tätlicher Angriff auf Rettungsdienste ins Strafgesetzbuch

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

1.744 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

1.744 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 08.11.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Auch den Egomanen der Straße sollte der Freiheitsentzug drohen, denn Geldstrafen schrecken solche Leute nicht ab.

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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Freiheitsentzug bei Behinderung Rettungskräfte?

Kein Strafmaß unter Freiheitsentzug? Bereits bei Behinderung? Behinderung der Rettungsdienste kann auch beim Nicht bilden der Rettungsgasse auftreten. Bis 2016 war das Ordnungsgeld für das Nichtbilden einer Rettungsgasse bei 20 Euro (zwanzig). Nach langem Ringen hatte man sich endlich zu höheren Ordnungsgeldern und FE-Entzug durchringen können. Und jetzt soll das auf Freiheitsentzug angehoben werden? So sehr ich ein Vorgehen gegen tätliche Angriffe auf Rettungskräfte begrüße, ist diese Petition aufgrund der überzogenen Höhe des geforderten Strafmaßes zum Scheitern verurteilt.

4.0

1 Antwort

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Schade, das vorgeschlagene Mindeststrafmaß (Freiheitsstrafe) ist nicht für alle denkbaren Tatbestände dieser Thematik abgewogen anwendbar. Nur mehr Flexibilität des Strafrahmens kann die Erfolgschancen dieser Petition erhöhen. Der Pendelt sollte ggf. hier nachbessern.

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