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Mit einer Arbeitszeit, die innerhalb der Betreuungszeiten erreichbar ist (Betreuungszeit - An-/Abfahrt - Pausenzeiten usw.), kann bei dem Steuersatz eines Doppelverdienerhaushaltes keine Einkommen erzielt werden, dass die Betreuungskosten kompensiert geschweige denn einen Zusatzverdienst darstellt. Insbesondere wenn zwei Kinder in einer Betreuungseinrichtung kostenpflichtig betreut werden. Dies wird mit der neuen Regelung offensichtlich verschärft! Damit wird der Partner faktisch gezwungen seinen Beruf aufzugeben!

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4.2

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