Unangemessenen Inhalt melden Das ist eigentlich ein Pro-Argument Laut eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster werde durch Steigung oder Gefälle kein Schulweg in NRW besonders gefährlich oder ungeeignet. Somit verstößt die Petition gegen geltendes Recht!!!! Quelle: 2.0