Elternpflicht
Ja, eine Verrechnung mit Sozialleistungen benachteiligt grundlos Eltern, die in Armut leben. Und ja, gemessen am Aufwand sind die staatlichen Zuwendungen ungenügend. Pflege und Erziehung der Kinder sind aber die den Eltern ZUVÖRDERST obliegende Pflicht (Art. 6 GG). Kinder benötigen feste Vertrauenspersonen. In größeren Gruppen fehlt die individuelle Behütung, Rangkämpfe und Gruppenzwang sind die Folge. Wer das Elternrecht für ein Kind beansprucht, muss auch jederzeit für es da sein.
Quelle: wacher Geist