Stichwort
"Eine Pflicht zur Benutzung darf es nur dort geben, wo aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahr für die Sicherheit des Verkehrs besteht" Die besteht immer, da die Leichtigkeit des Verkehrs und der Verkehrsfluss durch Radler behindert wird und damit die Gefahren zunehmen. Und genau dafür gibt es Radwege, die extra für Radfahrer eingerichtet wurden.
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