Konsequente Abschiebungen nach Antragsablehnung sind in der Tat nötig, aber vernünftige Härtefallregelungen ebenfalls. Der Härtefall ist hier m.E. durch das in Deutschland geborene und inzwischen 14-Jährige Mädchen gegeben. Unser System sollte umgehend dafür sorgen, dass die Verfahren in der Praxis niemals so lange dauern - im konkreten Fall tragen wir eine Mitverantwortung für die entstandene Situation. Es ist abwegig, ja zynisch, anzunehmen, dass sich das Kind "als Nepalesin" nun in Nepal "schnell einlebt". Ihre Heimat ist Deutschland, das Land, in welchem sie aufwuchs und integriert ist.
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