Pflicht der Eltern
Für die Petition wäre es hilfreich, wenn die Eltern offenlegten, warum Behörde sie nicht früher abgeschoben hat bzw.(wie so oft) nicht abschieben konnte! (Identitäts-täuschung,Passlosigkeit?) Im Übrigen gilt Folgendes: Nach Art. 6 Abs.2 Grundgesetz ist die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und ZUVÖRDERST IHNEN obliegende Pflicht. Das heißt: Es war in erster Linie die Pflicht der ELTERN und nicht der Behörde, ihre Tochter über die seit Jahren bestehende Ausreisepflicht u Rückkehr zu informieren u vorzubereiten. Esgenügt nicht, nepal. zu sprechen
Quelle: