Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Pflicht der Eltern

Für die Petition wäre es hilfreich, wenn die Eltern offenlegten, warum Behörde sie nicht früher abgeschoben hat bzw.(wie so oft) nicht abschieben konnte! (Identitäts-täuschung,Passlosigkeit?) Im Übrigen gilt Folgendes: Nach Art. 6 Abs.2 Grundgesetz ist die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und ZUVÖRDERST IHNEN obliegende Pflicht. Das heißt: Es war in erster Linie die Pflicht der ELTERN und nicht der Behörde, ihre Tochter über die seit Jahren bestehende Ausreisepflicht u Rückkehr zu informieren u vorzubereiten. Esgenügt nicht, nepal. zu sprechen

Quelle:

2.8

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