Duisburger Ausländerbehörde handelt verfassungswidrig lt. Art. 6 (1) GG
Art. 6 (1) GG lautet: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" ! NICHT steht da: "NUR die deutsche Ehe und NUR die deutsche Famile stehen ... " Somit genießt auch Bivsi und ihre Familie den " ... besonderen Schutz der staatlichen Ordnung ... " Deshalb hat die Duisburger Ausländerbehörde ganz eindeutig verfassungswidrig gehandelt ! ! ! Sie müßte abgeschoben werden ! ! !
Quelle: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland