Pro

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Duisburger Ausländerbehörde handelt verfassungswidrig lt. Art. 6 (1) GG

Art. 6 (1) GG lautet: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" ! NICHT steht da: "NUR die deutsche Ehe und NUR die deutsche Famile stehen ... " Somit genießt auch Bivsi und ihre Familie den " ... besonderen Schutz der staatlichen Ordnung ... " Deshalb hat die Duisburger Ausländerbehörde ganz eindeutig verfassungswidrig gehandelt ! ! ! Sie müßte abgeschoben werden ! ! !

Quelle: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

3.1

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