Asyl
Wer sich mit falschen Angaben Einreise oder Leistungen in Deutschland erschleicht, hat sein Bleiberecht verwirkt. Außerdem ist ein Asyl für den Fall der Verfolgung vorgesehen. Wenn besagte Familie glaubhaft und stichfest nachweisen kann, daß sie in ihrem Heimatland verfolgt oder bedroht wird, dann kann sie hierbleiben. Sonst nicht. Daß man ja Mensch sei oder daß man sich schon so sehr an Deutschland gewöhnt habe, ist kein Argument.
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