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Keine religiöse Bevorteilung von Kindern wie Lehrern an öffentlichen Grundschulem

Aus Baden Württemberg kommend, kannten wir 100 % öffentliche Bekenntnisgrundschulen nicht bis unsere Kinder an der benachbarten katholischen Schule eingeschult wurden. Beim dritten Kind mussten wir bangen, ob es einen Schulplatz bekommt, obwohl wir neben dieser KGS wohnen, aber evangelisch sind. Die Schulbezirksgrenzen waren abgeschafft. Anders als bei konfessionellen Kindergärten oder weiterführenden Schulen in kirchlicher Trägerschaft sind solche Privilegien für "richtig getaufte" Kinder oder Lehrer nicht mehr zeitgemäß. Es darf keine religiösen Eintrittskarten an öffentlichen Schulen geben!

Quelle:

3.8

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