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Schutz des Kindeswohls/Grundgesetz

Im Vordergrund stehen sollte bei staatlichem Handeln das Kindeswohl, es ist befremdlich, dass dies in der Urteilsbegründung des Gerichtes mit einem lapidaren (und inhaltlich nicht nachvollziehbaren) Hinweis auf Zumutbarkeit abgetan wird. Artikel 1 des Grundgesetzes gilt auch für Kinder und das Herausreißen aus einem sozialen Zusammenhang und der damit verbundenen Marginalisierung ist in der noch begrenzten Welt eines Kindes ein Anschlag auf seine Würde. Der Schulleiter sei daran erinnert "Was Du dem Geringsten meiner Brüder tust, das tust Du mir..."

Quelle:

2.8

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