Neuigkeiten
-
Liebe Unterzeichner der Petition für Bülent!
Im September 2013 wurde der damals 6-jährige Bülent von einer katholischen Grundschule in Paderborn abgewiesen. Er durfte nicht mit seinen Kindergartenfreunden an der öffentlichen Grundschule in seiner Straße in Paderborn eingeschult werden. Sie haben mit über 2200 anderen Bürgern gegen diese Ablehnung und die Regeln, die das erlauben, protestiert. Die Petition führte zwar nicht dazu, dass die Schule etwas an ihrer Entscheidung änderte, aber der Fall Bülent hat Kirche und Politik in NRW bei der Erkenntnis geholfen, dass dringend Änderungen nötig sind.
Im Dezember 2014 haben die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen endlich einen Gesetzentwurf im Landtag angebracht, der die Umwandlung von Bekenntnisschulen erleichtern und im Ausnahmefall auch die Anstellung von Lehrkräften erlauben soll, die nicht dem Schulbekenntnis angehören. Am morgigen Mittwoch, den 4.2.2015, findet dazu eine Anhörung im Düsseldorfer Landtag statt. Drei Fraktionen haben die Initiative "Kurze Beine - kurze Wege" gebeten, als Sachverständige an der Anhörung teilzunehmen. Mit dabei ist auch der Vater von Bülent und eine evangelische Lehrerin, der aufgrund ihrer Konfession die Schulleitung einer Grundschule verwehrt blieb.
Leider wird auch die geplante Schulgesetzänderung nicht verhindern können, dass es auch in Zukunft Fälle wie den von Bülent gibt. Um staatliche Bekenntnischulen vollständig abzuschaffen, müsste die Verfassung geändert werden, wie dies in Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vor bald 50 Jahren geschehen ist. Auch dort besuchen heute Kinder unabhängig von Religion und Konfession die nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule. Nach Ansicht der Initiative "Kurze Beine - kurze Wege" sollten an allen öffentlichen Schulen Kinder zusammen lernen und nicht durch Religion und Glaube voneinander getrennt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.kurzebeinekurzewege.de.
Danke für Ihre Unterstützung! -
Öffentliche Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen: Bewegung bei den Kirchen und im Landtag
Der Einsatz von weit über 2200 Bürgern für den 6-jährigen Bülent im September 2013 hat sich offenbar gelohnt. Der Junge wurde zwar nicht mit seinen Kindergartenfreunden an der öffentlichen Grundschule in seiner Straße in Paderborn aufgenommen, aber Kirche und Politik in NRW haben offenbar erkannt, dass die anachronistischen Regelungen so nicht mehr haltbar sind.
Seit Herbst 2013 verhandeln evangelische und katholische Kirche mit Schulpolitikern des Landtags über eine Gesetzesänderung. Die Grünen fassten auf ihrem Landesparteitag im Juni 2014 einen Beschluss, mit dem sie sich für eine Umwandlung öffentlicher Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen einsetzen. Ebenfalls im Juni tauschten sich Politiker, Kirchenvertreter und Fachleute aus Wissenschaft und Gesellschaft auf einer Veranstaltung im Landtag über das Verhältnis von Kirche und Staat aus. Die rot-grüne Regierungskoalition kündigte ganz konkret einen Gesetzentwurf zur erleichterten Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Schulen für Alle an, der noch vor dem Sommer eingebracht werden sollte. Dazu kam es jetzt zwar doch noch nicht, aber im Herbst sollte es zur entsprechenden Schulgesetzänderung kommen.
Parallel dazu wartet die Familie von Bülent auf das Revisionsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht, nachdem das Verwaltungsgericht Minden im Februar entschieden hatte, dass es mit Recht und Gesetz in NRW vereinbar ist, dass an einem Drittel aller öffentlichen Grundschulen Teile des Grundgesetzes für Lehrkräfte und Schüler nicht gelten.
Es bleibt also spannend. Wir werden unsere Petenten weiter auf dem Laufenden halten. Aktuelle Nachrichten zum Thema finden sich unter www.kurzebeinekurzewege.de -
Am 28. Februar 2014 hat das VG Minden die Entscheidung des Schulleiters der Bonifatius-Grundschule in Paderborn bestätigt, das muslimische Kind Bülent nicht aufzunehmen, weil sich die Eltern mit der Teilnahme am katholischen Religionsunterricht nicht einverstanden erklärt hatten. In der Pressemitteilung schrieb das Gericht: "Die Kläger könnten das individuelle Schulaufnahmeverfahren nicht dazu nutzen, allgemein wirkende schulorganisatorische Maßnahmen zu unterlaufen oder vorwegzunehmen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn für das Kind eine aufnahmebereite Grundschule zur Verfügung stehe. Dies sei der Fall, da ihrem Kind der Schulweg zur nächsten Gemeinschaftsgrundschule zumutbar sei. Der Verweis des Schulleiters auf den Bekenntnischarakter seiner Schule sei auch nicht rechtsmissbräuchlich, weil das Verlangen nach Teilnahme am Religionsunterricht nunmehr unterschiedslos gehandhabt werde und der Verlust der Bekenntniseigenschaft nicht offenkundig sei."
Für das Gericht spielt es also keine Rolle, dass es sich um eine öffentliche, 100%ig von allen Steuerzahlern finanzierte Schule handelt, an der ohnehin nur 40% der Kinder dem Schulbekenntnis angehören. Dass der Schulweg für Bülent jetzt 3,3km statt 150m beträgt und er das Haus 40 Minuten früher verlassen muss, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule zu kommen, hält das Gericht für zumutbar.
Die Eltern haben vor dem Oberverwaltungsgericht gegen das Urteil Berufung eingelegt. Wir erlauben uns, darauf hinzuweisen, dass der Prozess die Familie von Bülent nicht nur viel Zeit und Nerven gekostet hat, sondern auch 2.000 € Gerichts- und Verfahrenskosten entstanden sind. Fast die Hälfte dieser Kosten bekam die Familie durch großzügige Spender ersetzt. Vielleicht finden sich ja für die verbleibenden 1.068€ auch noch Spendenwillige? Dann besuchen Sie bitte diese Spendenplattform: www.betterplace.org/de/projects/14662-prozesskostenunterstutzung-fur-bulents-familie Auch Kleinspenden sind herzlich willkommen.
Der auch durch die Petition entstandene Druck hat sich übrigens unabhängig vom Gerichtsverfahren bereits gelohnt: Die Kirchen haben in der Zwischenzeit Vorschläge für eine Änderungen der Regelungen an Bekenntnisgrundschulen vorgelegt und verhandeln mit den Schulpolitikerinnen der Landtagsfraktionen über eine Senkung des extrem hohen Umwandlungsquorums. Noch ist allerdings nichts entschieden. Aus Sicht der Initiative "Kurze Beine - kurze Wege" wäre es ohnehin sinnvoll, die Verfassung zu ändern, um öffentliche Bekenntnisschulen gänzlich abzuschaffen und in Schulen umzuwandeln, die allen Kindern unabhängig von Glaube und Herkunft offenstehen - ohne eine zum Religionsunterricht verpflichtende Bekenntniserklärung. Vielleicht haben die NRW-Bürger unter Ihnen ja Gelegenheit, Landtagsabgeordnete auf den Sachverhalt anzuschreiben oder im Kommunalwahlkampf anzusprechen.
Herzlichen Dank für die Unterstützung!