Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Landesverfassung

Allen Befürwortern der Petition sei ein Blick in die nordrheinwestfälische Landesverfassung empfohlen. Dort heißt es, " Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung." und "In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen."

Quelle: <a href="http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetze/Verfassung_NRW.jsp" rel="nofollow">www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetze/Verfassung_NRW.jsp</a>

2.5

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