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Wer als Neubauherr eine Baugenehmigung erhalten hat, galt das Grundstück baurechtlich als erschlossen, selbst wenn nur mit Sandstraße. Insofern muß man die Meinung des Verwaltungsgreichts nicht unbedingt teilen! Nutzt die neue Möglichkeit einer Sammelklagen, die jedoch nur "Einrichtungen" bewirken können. Das könnten z.B. eingtragene Vereine sein. Gründet einen Verein der "XY Betroffenen" und reicht Klage nach meist erfolglosem, individuellem Widerspruchsverfahren ein. Das ist keine Rechtsberatung für die nur RA zuständig sind, allerdings meine persönliche Meinung!

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