Schutz vor Demokratiefeinden von Innen und Außen
Um Mehrheiten zu manipulieren, wird geradezu inflationär Lügenpropaganda eingesetzt, auch als Teil hybrider russischer Kriegsführung. Es ist sinnvoll und rechtlich möglich, solche Praktiken schärfer zu sanktionieren. Klare Falschbehauptungen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Meinungen sind Werturteile, keine Tatsachenbehauptungen. Wahre Tatsachen sind zwar als Basis für Meinungen auch geschützt, unwahre aber in aller Regel nicht.
Source: Urteile Bundesverfassungsgericht: 1 BvR 3085/15, 1 BvR 3388/14