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BGH Urteil

Laut BGH Beschluss vom 16.10 2016 sind Wohnmobile und Campinghänger als Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB. zu betrachten. Ich möchte nichts anderes als diesem Beschluss zu folgen. Bitttte last mich wieder meine (Wohnmobil) Wohnung nutzen und mich als regelkonformen freien Bürger bewegen. Selbst die "Notbremse" möchte ich mit Freuden von 22 bis 05 Uhr befolgen, denn dann schlafe ich meistens.

Quelle: BGH 16.10.2016 Aktenzeichen 1 StR 462/16

4.3

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