Sicherheit

Datenschutz darf kein Täterschutz sein - 14 Tage IP-Adressenspeicherung = 84,5% Ermittlungserfolg

Petition richtet sich an
Marco Buschmann, Bundesjustizminister und Nancy Faeser, Bundesinnenministerin
10.976 Unterstützende 10.617 in Deutschland
21% von 50.000 für Quorum
10.976 Unterstützende 10.617 in Deutschland
21% von 50.000 für Quorum
  1. Gestartet Juli 2023
  2. Sammlung noch > 5 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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14 Tage IP-Adressenspeicherung = 84,5% Ermittlungserfolg? Blödsinn! Entsprechende Behörden in anderen Ländern kommen problemlos auch mit kürzeren als den aktuellen deutschen Speicherfristen klar. Die Folgen aus dem Versagen und der fehlenden IT-Kompetenz der deutschen Behörden sollen hier auf die Netzbetreiber abgewälzt werden. Nebenbei würde dies die Betriebskosten und damit Verbraucherpreise signifikant erhöhen.

Quelle:

3.2

105 Gegenargumente
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Das BKA hat seine Statistik zu eigenen Gunsten schöngerechnet, um seine Überwachungsfantasien zu rechtfertigen. Die Speicherfristen müssen nicht erhöht werden, sondern die Fälle nur nicht so unglaublich langsam und verspätet aufgenommen und bearbeitet werden. Sobald ein Fall bearbeitet und die IP-Metadaten einmal erfasst wurden, kann beim Provider problemlos alles gelöscht werden. Das geht, technisch gesehen, in wenigen Minuten und auch unter Beachtung aller Datenschutzgesetze!

Quelle:

3.1

87 Gegenargumente
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Datenschutz nicht gegen das Anliegen ausspielen

Diese Petition spielt bewusst Anliegen gegeneinander aus - die Bedrohung durch digitale Überwachung ist real (auch angesichts rechter Wahlerfolge) und der Schutz vor Tätern aus Reihen der Polizei & Sicherheitsbehörden ebenfalls gerechtfertigt, wie vor kommerziellen oder Dubioser Ausnutzung der Datensammlung. Konsequente Verfolgung, Prävention & Aufklärung, Therapie gerade für Betroffene, sowie Löschung von bestehenden Missbrauchs-Material sollten doch an den vordersten Stellen stehen.

Quelle:

3.0

88 Gegenargumente
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Täter sind wohl selten so dämlich, solche DInge von zuhause aus zu machen. Was nutzt die IP-Speicherung wenn ein öffentliches oder gehaktes WLAN benutzt wird? Zudem: Wer vorhat illegale Dinge mit dem PC zu machen, der nutzt ausländische, nicht registrierte SIMS. Völlig egal wie lange die IP dann gespeichert wird, es wird niemals zu einem Täter führen, sondern Bestenfalls zu einem IT-ungeübten User der sein WLAN nicht im Griff hat und deswegen dann einen Haufen Ärger am Bein hat.

Quelle:

2.5

0 Gegenargumente
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