Sehr verehrte liebe Unterstützerinnen & Unterstützer,
was für ein aufregendes Jahr mit unserer Petition "Datenschutz darf kein Täterschutz sein".
Nun ist die Sammelfrist abgelaufen und 11.311 Menschen haben uns national und international unterstützt.
Unser übergeordnetes Ziel war es, so viele Menschen, wie möglich, über die IP-Adressenspeicherung aufzuklären. Warum eine gesetzliche IP-Adressenspeicherung von mindestens 14 Tagen, bestenfalls 28 Tagen, von herausragend großer Bedeutung für von sexueller und pornografischer Ausbeutung betroffener Kinder ist. Wenn unbekannte Täterpersonen nicht identifiziert werden können, dann können auch die geschändeten Kinder nicht identifiziert und gerettet werden. Hierzu haben wir viele Informationen angeboten, wie z.B. den Link zur Ausschusssitzung „Evaluation der Programme zum Kinderschutz sowie der EU-Verordnung und IP-Adressspeicherung nach EuGH-Urteil mit Blick auf kinderschutzrechtliche Aspekte“. (21.06.2023)
Wir von Nein, lass das! e. V. haben viel Auswand betrieben, auch auf den sozialen Plattformen, vor allem auf Instagram, um über dieses komplexe, gleichermaßen wichtige Thema aufzuklären. Und immer wieder ist uns dabei aufgefallen, dass viele Menschen bedauerlicherweise keine sachliche Auseinandersetzung zu dieser Thematik führen, sondern vielmehr eine ideologische Angst vor unbefugten rechtstaatlichen Eingriff & Unwissenheit spielen hierbei sicher übergeordnete Rollen. Ich möchte ein Beispiel geben:
„Diese Petition spielt bewusst Anliegen gegeneinander aus - die Bedrohung durch digitale Überwachung ist real (auch angesichts rechter Wahlerfolge) und der Schutz vor Tätern aus Reihen der Polizei & Sicherheitsbehörden ebenfalls gerechtfertigt, wie vor kommerziellen oder Dubioser Ausnutzung der Datensammlung…“
Dieser Kommentar macht deutlich: Das Vertrauen in Polizei & Sicherheitsbehörden ist bei einigen Menschen offenbar stark beschädigt, weshalb sie unterstellen, dass eine gesetzliche IP-Adressenspeicherung für die Nutzung bzw. Erstellung von Internetprofilen oder Telekommunikationsverhalten „ausgespäht“ werden sollen. Stichwort Profile / Telekommunikationsverhalten kann man dann bilden, wenn Ermittlungsbehörden den Telekommunikationsanbieter anfragen würden, alle IP-Adressen zum Anschluss einer Person herauszugeben. Das worum es hier allerdings geht, ist der genau umgekehrte Ansatz. Die Ermittlungsbehörden wissen, was eine bis dato unbekannte Täterperson getan hat. Diese Täterperson hat sog. Missbrauchsabbildungen getauscht, hochgeladen oder runtergeladen, weshalb der Hinweis von NCMEC an das deutsche Bundeskriminalamt weitergegeben wurde. Es geht den Ermittlungsbehörden also nicht um die Erstellung von Profilen, sondern vielmehr um die Feststellung des Anschlusses, von dem aus dieses Verbrechen begangen wurde. So ist mit dieser Art von Überprüfung eine Erstellung von Profilen nicht möglich.
Wir werden weiter aufklären. Ihr wisst ja: Steter Tropfen höhlt den Stein.
Unsere Petition wurde nun beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht.
Gerne berichten wir, wie es weitergeht.
Vielen Dank & herzliche Grüße aus Salach,
Josefine Barbaric
Vorständin
Nein, lass das! e. V.
Wir haben das Abgabeziel in den Januar 2024 gelegt, weil die Petition aktuell eher zäh läuft. Leider waren die 3 Tage Blockade von open Petition auch nicht gerade hilfreich. Zudem haben einige Supporter angemerkt, dass sie die Petition nicht abschließen konnten bzw. können und das einige schon unterschrieben haben, ihre Unterschrift aber nicht gezählt wurde. Können Sie das bitte mal überprüfen. Vielen Dank
Neues Zeichnungsende: 31.01.2024 Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2.031 (1.987 in Deutschland)
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.
ich habe die Quellen ergänzt - wobei ich irritiert bin, von ihrer Vorgehensweise.
Die Quelle ist der Link zur Ausschusssitzung und den findet man im Text. Der wurde von Anfang an von mir genau deshalb - als Quelle hinterlegt.
Ich hoffe, die Anpassungen sind nun zufriedenstellend. Daher bitte ich Sie höflichst, unsere Petition schnellstmöglichst wieder freizugeben.
Vielen Dank & freundliche Grüße,
Josefine Barbaric
Neue Begründung:
Was heißt das aber nun für den Bereich Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften § 184b StGB?
In der Darstellung des Bundeskriminalamtes (BKA) wird deutlich, dass man, je länger die zuständige Ermittlungsbehörde auf die IP-Adressen zurückgreifen kann (IP-Adressenspeicherung), den Ermittlungserfolg in Prozent erhöhen und die Anzahl von verbleibenden Fällen minimieren kann. So wird aktuell in Deutschland eine IP-Adressenspeicherung von 14 Tagen diskutiert. Das würde bedeuten, dass sich die Ermittlungsquote im Deliktbereich Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften § 184b StGB auf 84,5 % verbessern würde, mit *nur 10.250 verbleibenden Ermittlungsfällen. Doch warum nur 14 Tage, wenn bei 26 Tagen Speicherfrist der Ermittlungserfolg schon bei über 90 % mit *nur 6.494 verbleibenden Ermittlungsfällen liegt. (Quelle, Präsenation BKA, Ausschussitzung, siehe Link oben). Als Vorständin des gem. NGOs Nein, lass das! e. V. fordere ich deshalb eine IP-Adressenspeicherung von 28 Tagen. 1. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich Täterpersonen in der Anonymität des Internets nicht mehr sicher fühlen können. 2. Nur so kann sichergestellt werden, dass Täterpersonen und Tätergruppierungen verfolgt, identifiziert und für ihre zutiefst verachtungswürdigen Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden. 3. Nur so kann sichergestellt werden, dass betroffene Kinder aus diesem unsäglichen Martyrium befreit und in Sicherheit gebracht werden können. Die Politik hat endlich Verantwortung zu übernehmen. Es ist keine Zeit mehr, für unsachliche Diskussionen. Seit Jahren fordert Holger Münch, Päsident des Bundeskriminalamtes, eine Verlängerung der IP-Adressenspeicherung, weil in Deutschland nur etwa jeder 10. Hinweis ausermittelt werden kann. (Quelle BKA, Pressestatement Holger Münch 2019, file:///C:/Users/Lenovo/Downloads/pm200511_PK_Kinderhilfe.pdf) Auch der frühere Bundesjustizminister Klaus Kinkel (FDP) monierte bereits im Jahr 1992, als er den Konsum von sog. Missbrauchsdarstellungen unter Strafe stellen ließ, "...dass"...dass Täter sich in der Anonymität des Internets sicher fühlen."fühlen." (Quelle WDR, Interview Klaus Kinkel)Kinkel, www1.wdr.de/stichtag/stichtag-strafverschaerfung-kinderpornografie-100.html) Was hat der politische Raum seither unternommen, um das zu verändern? Die Antwort ist so überschaubar, wie die Maßnahmen selbst: Nichts! Es fehlt im politischen Raum diesbezüglich an Stringenz und an einem einheitlichen klaren Bekenntnis: Kinder zukünftig vor sexueller und pornografischer Ausbeutung schützen zu wollen. Es muss jetzt gehandelt werden! Darum gibt es diese Petition. Darum braucht es Dich / Euch! Bitte supportet diese Petition, bitte unterzeichnet diese Petition. Danke
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 866 (852 in Deutschland)
ich habe die Quellen ergänzt - wobei ich irritiert bin, von ihrer Vorgehensweise.
Die Quelle ist der Link zur Ausschusssitzung und den findet man im Text. Der wurde von Anfang an von mir genau deshalb - als Quelle hinterlegt.
Ich hoffe, die Anpassungen sind nun zufriedenstellend. Daher bitte ich Sie höflichst, unsere Petition schnellstmöglichst wieder freizugeben.
Vielen Dank & freundliche Grüße,
Josefine Barbaric
Neuer Petitionstext:
IP-Adressenspeicherung gegen sexuelle und pornografische Ausbeutung von Kindern in Deutschland! Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist am Mittwoch, 21. Juni 2023, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung des Gremiums stand unter anderem ein Fachgespräch zum Thema „Evaluation der Programme zum Kinderschutz sowie der EU-Verordnung und IP-Adressspeicherung nach EuGH-Urteil mit Blick auf kinderschutzrechtliche Aspekte“. (21.06.2023) Hier geht´s zur öffentlichen Sitzung * bitte unbedingt anschauen! Es ist zu beachten, dass alle Zahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nur das Hellfeld, also die angezeigten und an die zuständigen Staatsanwaltschaften übergebenen Fälle abbilden. Man ist sich einig: Das Dunkelfeld im Deliktbereich des sog. sexuellen Kindesmissbrauchs ist um ein Vielfaches größer als angezeigt. An kernpädophile oder anderweitig ausgerichtete Tätergruppierungen heranzukommen, ist sehr schwierig, zumal die Täterpersonen häufig aus dem engsten familiären Nahraum der betroffenen Kinder kommen und gut untereinander vernetzt sind. Missbrauchsdarstellungen sind Dokumentationen, teilweise schwerster, sexuell motivierter Gewaltverbrechen an Kindern. Die meisten Hinweise über entsprechende illegale Useraktivitäten werden freiwillig von dem National Center for Missing && Exploited Children (NCMEC) an das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet. Im Jahr 2013 waren das 3.300 Eingänge, 2016 schon 33.000 Eingänge, 2022 136.000 Eingänge von denen 90.000 strafrelevant waren und in 80.000 unterschiedlichen Vorgängen bearbeitet wurden. Man geht davon aus, dass es im Jahr 2023 zu 210.000 Eingängen kommen wird. (Quelle, Präsentation der Vizepräsidentin BKA, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw25-pa-familie-41-sitzung-952386) Eine dramatische Zahl, vor allem wenn man sich vorstellt, dass in jedem einzelnen Fall mind. ein Kind betroffen ist. Die aktuelle IP-Adressenspeicherung beträgt bei der Deutschen Telekom AG, Vodafone && Telefonica bis zu 7 Tage, bei 1&11&1 zukünftig bis zu 7 Tage und bei Freenet 0 Tage. Wenn(Quelle, Präsentation der Vizepräsidentin BKA, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw25-pa-familie-41-sitzung-952386)Wenn also ein Hinweis auf eine unbekannte Täterperson eingeht, ist der erste Ermittlungsansatz die IP-Adresse (im besten Fall noch der entsprechende Port) *Hinweis: Die IP-Adresse wäre bildlich gesprochen das Haus und der Port die Wohnung. Nun sollte die Abfrage der IP-Adresse beim Provider (TKDA) abgefragt werden. So kann zumindest die Identifizierung des von der Täterperson genutzten Anschlusses erfolgen. Wer diesen Anschluss am Ende des Tages wirklich nutzt bzw. in der Vergangenheit genutzt hat muss im Weiteren ebenso ermittelt werden. Das Ziel ist also, die Identifizierung der Täterperson mit IP-Adresse [inkl. Zeitstempel] für weitere Maßnahmen. Worum es ausdrücklich nicht geht: Eine Rekonstruktion des Internetverhalten der Person (Persönlichkeitsprofil) vorzunehmen. Keine Chatkontrolle! In diesem gesamten Prozess der IP-Adressenspeicherung soll es lediglich um die Abfrage verdächtiger IP-Adresse gehen. Die Auswertung des Bundeskriminalamtes zeigt deutlich, dass die IP-Adresse in diesen Fällen der erfolgreichste Ermittlungsansatz ist. Machte sie in einer Stichprobe von 1000 Fällen immerhin 43 % vom Ermittlungserfolg aus. In 28 % waren es die Telefonnummern, in 6 % die E-Mail-Adressen und bei 25 % der Fälle war keiner dieser Ermittlungsansätze erfolgreich. Schaut man sich die Verwendung der IP-Adressen im NCMEC-Prozess an, so stellt man relativ schnell fest, dass 24 % der IP-Adressen nicht beauskunftbar waren, 34 % verfristet und bei 1 % nicht angeliefert wurden. Zusammenfassend bedeutet das, dass in 59 % der Stichproben, aus den Hinweisen von NCMEC, der erfolgreichste Ermittlungsansatz, nämlich die IP-Adressen, fehlten und auch nicht mehr ermittelt werden konnten. Eine angemessene und angepasste Speicherfrist hätte hier sehr geholfen. Vor allem den betroffenen Kindern.
Neue Begründung:
Was heißt das aber nun für den Bereich Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften § 184b StGB?
In der Darstellung des Bundeskriminalamtes (BKA) wird deutlich, dass man, je länger die zuständige Ermittlungsbehörde auf die IP-Adressen zurückgreifen kann (IP-Adressenspeicherung), den Ermittlungserfolg in Prozent erhöhen und die Anzahl von verbleibenden Fällen minimieren kann. So wird aktuell in Deutschland eine IP-Adressenspeicherung von 14 Tagen diskutiert. Das würde bedeuten, dass sich die Ermittlungsquote im Deliktbereich Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften § 184b StGB auf 84,5 % verbessern würde, mit *nur 10.250 verbleibenden Ermittlungsfällen. Doch warum nur 14 Tage, wenn bei 26 Tagen Speicherfrist der Ermittlungserfolg schon bei über 90 % mit *nur 6.494 verbleibenden Ermittlungsfällen liegt. (Quelle, Präsenation BKA, Ausschussitzung, siehe Link oben). Als Vorständin des gem. NGOs Nein, lass das! e. V. fordere ich deshalb eine IP-Adressenspeicherung von 28 Tagen. 1. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich Täterpersonen in der Anonymität des Internets nicht mehr sicher fühlen können. 2. Nur so kann sichergestellt werden, dass Täterpersonen und Tätergruppierungen verfolgt, identifiziert und für ihre zutiefst verachtungswürdigen Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden. 3. Nur so kann sichergestellt werden, dass betroffene Kinder aus diesem unsäglichen Martyrium befreit und in Sicherheit gebracht werden können. Die Politik hat endlich Verantwortung zu übernehmen. Es ist keine Zeit mehr, für unsachliche Diskussionen. Seit Jahren fordert Holger Münch, Päsident des Bundeskriminalamtes, eine Verlängerung der IP-Adressenspeicherung, weil in Deutschland nur etwa jeder 10. Hinweis ausermittelt werden kann. (Quelle BKA, Pressestatement Holger Münch 2019, file:///C:/Users/Lenovo/Downloads/pm200511_PK_Kinderhilfe.pdf) Auch der frühere Bundesjustizminister Klaus Kinkel (FDP) monierte bereits im Jahr 1992, als er den Konsum von sog. Missbrauchsdarstellungen unter Strafe stellen ließ, "...dass Täter sich in der Anonymität des Internets sicher fühlen." (Quelle WDR, Interview Klaus Kinkel) Was hat der politische Raum seither unternommen, um das zu verändern? Die Antwort ist so überschaubar, wie die Maßnahmen selbst: Nichts! Es fehlt im politischen Raum diesbezüglich an Stringenz und an einem einheitlichen klaren Bekenntnis: Kinder zukünftig vor sexueller und pornografischer Ausbeutung schützen zu wollen. Es muss jetzt gehandelt werden! Darum gibt es diese Petition. Darum braucht es Dich / Euch! Bitte supportet diese Petition, bitte unterzeichnet diese Petition. Danke
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 866 (852 in Deutschland)
Fehler gefunden und korrigiert. Es ist offen gesprochen ein wenig nervig - nach jeder Änderung dieses Feld bearbeiten zu müssen. VG
Neuer Petitionstext:
IP-Adressenspeicherung gegen sexuelle und pornografische Ausbeutung von Kindern in Deutschland! Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist am Mittwoch, 21. Juni 2023, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung des Gremiums stand unter anderem ein Fachgespräch zum Thema „Evaluation der Programme zum Kinderschutz sowie der EU-Verordnung und IP-Adressspeicherung nach EuGH-Urteil mit Blick auf kinderschutzrechtliche Aspekte“. (21.06.2023) Hier geht´s zur öffentlichen Sitzung * bitte unbedingt anschauen! Es ist zu beachten, dass alle Zahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nur das Hellfeld, also die angezeigten und an die zuständigen Staatsanwaltschaften übergebenen Fälle abbilden. Man ist sich einig: Das Dunkelfeld im Deliktbereich des sog. sexuellen Kindesmissbrauchs ist um ein Vielfaches größer als angezeigt. An kernpädophile oder anderweitig ausgerichtete Tätergruppierungen heranzukommen, ist sehr schwierig, zumal die Täterpersonen häufig aus dem engsten familiären Nahraum der betroffenen Kinder kommen und gut untereinander vernetzt sind. Missbrauchsdarstellungen sind Dokumentationen, teilweise schwerster, sexuell motivierter Gewaltverbrechen an Kindern. Die meisten Hinweise über entsprechende illegale Useraktivitäten werden freiwillig von dem National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) an das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet. Im Jahr 2013 waren das 3.300 Eingänge, 2016 schon 33.000 Eingänge, 2022 136.000 Eingänge von denen 90.000 strafrelevant waren und in 80.000 unterschiedlichen Vorgängen bearbeitet wurden. Man geht davon aus, dass es im Jahr 2023 zu 210.000 EingängeEingängen kommen wird. Eine dramatische Zahl, vor allem wenn man sich vorstellt, dass in jedem einzelnen Fall mind. ein Kind betroffen ist. Die aktuelle IP-Adressenspeicherung beträgt bei der Deutschen Telekom AG, Vodafone & Telefonica bis zu 7 Tage, bei 1&1 zukünftig bis zu 7 Tage und bei Freenet 0 Tage. Wenn also ein Hinweis auf eine unbekannte Täterperson eingeht, ist der erste Ermittlungsansatz die IP-Adresse (im besten Fall noch der entsprechende Port) *Hinweis: Die IP-Adresse wäre bildlich gesprochen das Haus und der Port die Wohnung. Nun sollte die Abfrage der IP-Adresse beim Provider (TKDA) abgefragt werden. So kann zumindest die Identifizierung des von der Täterperson genutzten Anschlusses erfolgen. Wer diesen Anschluss am Ende des Tages wirklich nutzt bzw. in der Vergangenheit genutzt hat muss im Weiteren ebenso ermittelt werden. Das Ziel ist also, die Identifizierung der Täterperson mit IP-Adresse [inkl. Zeitstempel] für weitere Maßnahmen. Worum es ausdrücklich nicht geht: Eine Rekonstruktion des Internetverhalten der Person (Persönlichkeitsprofil) vorzunehmen. Keine Chatkontrolle! In diesem gesamten Prozess der IP-Adressenspeicherung soll es lediglich um die Abfrage verdächtiger IP-Adresse gehen. Die Auswertung des Bundeskriminalamtes zeigt deutlich, dass die IP-Adresse in diesen Fällen der erfolgreichste Ermittlungsansatz ist. Machte sie in einer Stichprobe von 1000 Fällen immerhin 43 % vom Ermittlungserfolg aus. In 28 % waren es die Telefonnummern, in 6 % die E-Mail-Adressen und bei 25 % der Fälle war keiner dieser Ermittlungsansätze erfolgreich. Schaut man sich die Verwendung der IP-Adressen im NCMEC-Prozess an, so stellt man relativ schnell fest, dass 24 % der IP-Adressen nicht beauskunftbar waren, 34 % verfristet und bei 1 % nicht angeliefert wurden. Zusammenfassend bedeutet das, dass in 59 % der Stichproben, aus den Hinweisen von NCMEC, der erfolgreichste Ermittlungsansatz, nämlich die IP-Adressen, fehlten und auch nicht mehr ermittelt werden konnten. Eine angemessene und angepasste Speicherfrist hätte hier sehr geholfen. Vor allem den betroffenen Kindern.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 22 (22 in Deutschland)
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