Stellungnahme gegen Widmung
Neben der Petition kann jede Bürgerin und jeder Bürger im Stadtamt eine Stellungnahme zur Widmung abgeben (das muss jede/r persönlich machen): Allen die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist im Stadtamt eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf der flächenwidmungsplaäne abzugeben, sowohl gegen die Widmung Postpark als auch gegen die Widmung Bichlgründe.(Tiroler Raumordnungsgesetz § 9 (3)).
Quelle: <a href="https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000474" rel="nofollow">www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000474</a>