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Kinder müssen zurück nach Hause

Hier findet eine Vorverurteilung der betroffenen Familien statt. Eine Misshandlung ist bisher nicht bewiesen und selbst wenn sie in Einzelfällen stattgefunden haben sollte, so kann kein Pauschalurteil gefällt werden. Bis zur endgültigen richterlichen Entscheidung müssen die Kinder zu ihren Eltern zurück. Das schliesst nicht aus, dass bis dahin Kontrollen von Jugendamt und Polizei durchgeführt werden.

Quelle:

2.2

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