religiöser Wahn
Wer Kinder misshandelt, gehört in den Knast. Wer das aus religiösen Gründen tut, gehört zusätzlich in Sicherungsverwahrung. Der Staat muss gegen geisteskranke religiöse Fanatiker viel härter durchgreifen, "Religionsfreiheit" beinhaltet kein Recht auf Kindesmisshandlung. Null Toleranz für Fundamentalisten.
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