Muss man wieder Angst haben?
GG.Art.6.3 ?Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.? Von einer Verwahrlosung, die eine gewaltsame Trennung von Eltern und Kindern rechtfertigen würde, kann keine Rede sein. Bei der Entwendung der Kinder wurde gegen das Grundgesetz verstoßen, und das auch noch unterstützt durch propagandistischen Journalismus. Der betreffende Artikel steht seit 1949 im Grundgesetz, um uns Bürger vor staatlichen Übergriffen
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