VERSTÖSST GEGEN DIE MENSCHENRECHTE
Die Erklärungspfl. nach Paragr. 29 StAG widerspricht dem Grundgesetz Art. 3,da diese Pflicht den Menschen dazu zwingt sich zu einer Staatsbürgersch. zu bekennen,womit impliziert wird, dass die Abstammung eines Menschens über der Gleichheit eines Menschen steht,da eine opportunistische Bevorzugung der einen Staatsbürgerschaft der anderen eine innere Ungleichheit schafft..
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