Naturverträglich ist Downhill um den Herrman herum nicht. Die Einstellung der Ausweisung als Nationalpark ist auch aus meiner Sicht positiv zu bewerten. Das heißt aber nicht, dass der Teutobuger-Wald nun keinen Schutz mehr haben darf. Er ist immer noch Naturschutzgebiet im Sinne der FFH-Richtlinien. Er ist ein wertvollen Naherholungsgebiet und das muss man erhalten. Die Nutzung des Waldes muss auf vorgesehnen Wegen und in Schrittgeschwindigkeit stattfinden.
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