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Gleichbehandlung mit juristischem Staatsexamen

Es ist nicht einzusehen, wieso Abiturienten in NRW anders behandelt werden sollen, als die Jurastudenten in NRW. Das Justistprüfungsamt NRW stellt den Studenten frei, sich selbst zu entscheiden, ob sie an den Prüfungen teilnehmen wollen oder ob sie zu einem späteren Zeitpunkt ihre Examen schreiben. Studenten mit Vorerkrankungen wird sogar explizit geraten, nicht an den aktuellen Prüfungen teilzunehmen.

Quelle: deref-web-02.de/mail/client/T_ExBsmLKOs/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fwww.justiz.nrw.de%2FGerichte_Behoerden%2Flandesjustizpruefungsamt%2F2_jur_staatspr%2FAktuelle-Hinweise-zur-Wiederaufnahme-des-Pruefungsbetriebs-im-Mai-2020.pdf

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