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Altersangabe bei EBI

Eine EBI-Unterschrift ist ja keine Entscheidung, sondern eine Willensbekundung zu einer Sache über die dann die befugten Entscheidungsträger erst entscheiden. Diese könnten dann das Alter der Willensbekunder mit berücksichtigen wenn dies neben Wohnort etc. auch angegeben würde. Das EBI-Verfahren sollte in diesem Sinne noch nachgebessert werden.

Quelle: Georg Neumann

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