Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Diese Thematik kommt immer wieder auf. Ich weigere mich, einem Jugendlichen, dem einerseits bis zum Alter von 21 Jahren Schonfrist in Strafsachen, weil unreif, zuerkannt wird, andererseits über wichtige Gemeinschaftsthemen verantwortlich mitentscheiden zu lassen. Wenn, denn die volle Strafmündigkeit an Wahlalter koppeln.

Quelle:

4.5

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