Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Der Staat zahlt längst mehr staatliche Finanzhilfen, als er lt. Rechtsprechung müsste:

Aus der Info 143a v. 6.9.2011 der LAG der FWS Hessen: "...Die Höhe der staatlichen Finanzhilfe ist nicht gesetzlich definiert. Die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt nur, dass der Bestand des freien Schulwesens in einem Land gesichert ist, was schon beim Überleben lediglich einer freien Schule gewährleistet wäre. ...". S.a. Bundesverwaltungsgericht am 21.12.2011 - 6 C 18/10 Rn. 26 oder Bundesverwaltungsgericht am 22.9.1967 - VII 71/66 Rn. 18 !

Quelle: BVerwG 22.9.1967 Rn. 18: www.jurion.de/urteile/bverwg/1967-09-22/vii-c-7166/ , www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=141211U6C18.10.0

1.7

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