evtl. Aussicht auf Mehreinnahmen durch Schulgelder, trotz ggf. erhöhter Finanzhilfen
Wenn Privatschulen vom Steuerzahler hohe Finanzhilfen und von Eltern hohe Schulgelder fordern und erhalten dürfen, dann können sie mit Einnahmen, die nach Deckung der Kosten für den normalen Schulbetrieb verbleiben, auch Zusatzangebote u.a. Ziele finanzieren. Siehe das v. d. Friedrich-Naumann-Stiftung am 31.7.2017 veröffentlichte Rechtsgutachten "Das missverstandene Sonderungsverbot ...." v. Prof. Brosius-Gersdorf. S.a. rbb24-Artikel https://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/07/gutachten-schulgeld-privatschulen-keine-obergrenze.html . U. das i. A. d. LAG d. RSS u. FWS Nds. erstellte G.
Quelle: www.freiheit.org/sites/default/files/uploads/2017/08/01/gutachtensonderungsverbotfuerpriversatzschulen.pdf , kreiselternrat-celle.de/wp-content/uploads/2016/11/Rechtsgutachten-Schulaufsicht-C3BCber-Schulen-in-freier-TrC3A4gerschaft-in-Nds-von-Frau-Prof-Brosius-Gersdorf.pdf