Das BVerfG ist für derartige Ansinnen nicht zuständig. Zudem ist der Begriff "Soziale Marktwirtschaft" nicht geschützt, entsprechend kann auch juristisch niemand dafür belangt werden, diesen in einem bestimmten Sinne auszulegen. Davon abgesehen stellt sich die Frage, warum es Demokratien nötig haben, ihre Meinung über Gerichte durchsetzen zu lassen, statt mit Argumenten zu überzeugen.
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