Eine Zweijährige kann noch gar nicht betrügen, sie ist gar nicht straffähig, FALLS ihre Eltern eine falsche Nationalität angegeben hätten, sollten sie nach über dreißig Jahren daraus keine Nachteile entstehen bzw. sie nicht bestraft werden, das wäre Sippenhaft. Ich teile den Ansatz, dass zwischen Flucht und Einwanderung unterschieden werden sollte, und es ggf auch wieder Rückführungen geben muss. Aber nach 30 Jahren Aufenthalt ist das einfach unmenschlich, da sollte eine Härtefallklausel gelten.
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