Nicht mit dem Grundgesetz vereinbar: Ein Verbot rassistischer Aussagen ist eine Grundrechtsverletzung…
…Oft beinhalten solche Aussagen nämlich Werturteile, die dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit entsprechen. Ihr Verbot wäre somit ein Eingriff in Art.5 I 1 Hs.1 GG. Dieser wäre verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, weil Gesetze, die zielgerichtet kritische, unliebsame Meinungen von rechts verbieten, nicht meinungsneutral sind und somit ein Verstoß gegen das Erfordernis eines allgemeinen Gesetzes gem. Art.5 II Var.1 GG vorliegt.