Einführung von Rassismus und Rechtsextremismus als Straftaten Im Strafgesetzbuch

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag

154 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

154 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 11.09.2024
  4. Dialog
  5. Beendet

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Contra

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Linksextremismus führt genau so zu Gewalt wie Rechtsextremismus. Alle Arten von Extremismus bergen ein Gewaltpotential, auch der religiöse Extremismus! Rassismus ist was: gegen die Hautfarbe, gegen die Herkunft, gegen das Geschlecht, nur gefühlt oder tatsächlich (das wäre schon strafbar), also wieder außer Populismus nix gewonnen!

2.9

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Der Begriff „rassistisch“ relativ schwammig, unbestimmt und kann unterschiedlich interpretiert werden:

Stellt z.B. ein Kritisieren der mit Migration verbundenen Probleme bereits eine rassistische Aussage gegenüber Migranten dar? Dies könnte dazu führen, dass bestimmte Dinge aus Angst vor Bestrafung nicht mehr ausgesprochen werden und somit entsprechende Ansichten aus der öffentlichen Debatte zunehmend verschwinden. Auch staatliche Willkür wäre als mögliche Folge vorstellbar, wenn die Begrifflichkeiten eher weiter ausgelegt werden.

2.5

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Nicht mit dem Grundgesetz vereinbar: Ein Verbot rassistischer Aussagen ist eine Grundrechtsverletzung…

…Oft beinhalten solche Aussagen nämlich Werturteile, die dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit entsprechen. Ihr Verbot wäre somit ein Eingriff in Art.5 I 1 Hs.1 GG. Dieser wäre verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, weil Gesetze, die zielgerichtet kritische, unliebsame Meinungen von rechts verbieten, nicht meinungsneutral sind und somit ein Verstoß gegen das Erfordernis eines allgemeinen Gesetzes gem. Art.5 II Var.1 GG vorliegt.

2.5

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Ich sehe gerade..ne Menge Gegenargumente..gibt das nicht zu denken???

0.0

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Jede andere Meinung wir seit neuestem in die rechte Ecke gestellt. Herr Friedrich,dann definieren Sie doch mal präzise was in Ihren Augen Rassismus und Rechtsextremismus ist.

0.0

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Unsere aktuelle Rechtsprechung bietet bereits ausreichend Schutz vor rechtsextremer Gewalt, weil die konkreten Straftaten (Körperverletzung etc.) im StGB durch die jeweiligen Delikte und deren Tatbestände vollständig abgedeckt sind.

0.0

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41 %
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