Art. 9 Abs. 3 GG Zwangsmitgliedschaft.
Examinerte Pflegekräfte werden zentral erfasst. - Zur Einberufung und Gestellung im Ernstfall. - 6 Millionen Steuermitteln zum Start, um notwendige Beiträge nicht erheben zu müssen. - Die Weichen der notwendigen Fort- und Weiterbildung zur Entlastung von den Trägern. - Die "demokratische" Installlierung des abhängigen Vorstandes erfüllt. Durch den Zwangsbeitrag wird indirekt in das Recht der freien Vereinigung nach Art. 9 Abs. 3 GG staatlich eingegriffen.