Petition richtet sich an:
Bundesregierung, Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Wir fordern die Bundesregierung auf,
- von der geplanten Verpflichtung abzusehen, bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen,
- und die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung dauerhaft zu erhalten.
Statt zusätzlicher Hürden braucht es eine evidenzbasierte und praxistaugliche Gesundheitspolitik.
Begründung
Die geplanten Änderungen im Bereich der Krankschreibung werfen erhebliche fachliche, praktische und gesundheitspolitische Fragen auf.
Erstens steht die Verschärfung der Nachweispflicht im Widerspruch zur aktuellen Studienlage. Untersuchungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) gemeinsam mit der BARMER sowie Analysen der DAK zeigen, dass der gestiegene Krankenstand nicht auf Missbrauch zurückzuführen ist. Vielmehr erklären Nachwirkungen der Coronapandemie und die vollständigere Erfassung durch die elektronische AU einen Großteil der Entwicklung. Ein belastbarer Nachweis, dass strengere Nachweispflichten den Krankenstand senken, liegt nicht vor.
Zweitens besteht die Gefahr eines gegenteiligen Effekts. Wenn Beschäftigte bereits am ersten Krankheitstag eine Arztpraxis aufsuchen müssen, ist davon auszugehen, dass Ärztinnen und Ärzte im Zweifel eher längere Krankschreibungen ausstellen. Kurzzeitige Erkrankungen, die bislang eigenverantwortlich auskuriert wurden, könnten dadurch unnötig verlängert werden.
Drittens ist eine generelle Verschärfung nicht erforderlich. Arbeitgeber können bereits heute nach § 5 EFZG eine Krankschreibung ab dem ersten Tag verlangen. Eine pauschale gesetzliche Verpflichtung für alle Beschäftigten schafft daher keinen zusätzlichen Mehrwert, sondern erhöht lediglich den bürokratischen Aufwand.
Viertens führt die Kombination aus verpflichtendem Arztbesuch ab dem ersten Tag und der gleichzeitigen Abschaffung der telefonischen Krankschreibung zu einer erheblichen Mehrbelastung der ambulanten Versorgung. Hausarztpraxen sind bereits stark ausgelastet. Zusätzliche Pflichtkontakte bei leichten Erkrankungen binden wertvolle Ressourcen, die für ernsthaft erkrankte Patientinnen und Patienten benötigt werden.
Fünftens erhöht insbesondere die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung das Infektionsrisiko. Leicht erkrankte Menschen würden gezwungen, Arztpraxen persönlich aufzusuchen und könnten dort andere Patientinnen und Patienten anstecken – gerade in der Erkältungs- und Grippesaison oder bei stark ansteckenden Magen-Darm-Infekt en ein vermeidbares Risiko.
Sechstens ist die Nutzen- und Lastenverteilung unausgewogen:
- Arztpraxen tragen zusätzlichen Aufwand,
- Krankenkassen müssen mehr Behandlungen finanzieren,
- Beschäftigte werden stärker belastet,
- und Arbeitgeber erhalten keinen echten Zusatznutzen gegenüber der bestehenden Rechtslage.
Die telefonische Krankschreibung hat sich in der Praxis bewährt: Sie entlastet Praxen, reduziert Infektionsrisiken und ermöglicht eine unkomplizierte Versorgung bei leichten Erkrankungen. Ihre Abschaffung wäre ein Rückschritt.
Wir setzen uns daher für eine Gesundheitspolitik ein, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, die Versorgung effizient organisiert und unnötige Belastungen für alle Beteiligten vermeidet.
Weil die CDU asozial ist