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Patientenwohl

Die Entscheidung des Zulassungsausschusses dient in keiner Weise dem Patientenwohl. Sie entbehrt aus jeder medizinischen Grundlage und wird auf dem Rücken der Schwächsten unserer Gesellschaft, den behinderten Kindern und deren Familien, ausgetragen. Gerade diese Menschen verdienen unseren besonderen Schutz und nicht, dass ihnen dieser durch eine solche Maßnahme entzogen wird. Die Konsequenz, die diese Entscheidung für die einzelnen Betroffenen hat, wurde nicht erkannt oder nicht beachtet.

Quelle: Aus einem offenen Brief von Dr. Susanne von Schoenaich.

4.4

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