Scheinurteile ICESCR
Als deutsche Menschenrechtsverteidigerin gemäß UN Resolution 53/144 hatte Frau Dr. Herbst die Bevölkerung vor einer möglichen Epidemie warnen wollen und müssen (Art. 12 (2) Buchst. c.) ICESCR); jedoch wurde sie genau deswegen gekündigt. Allerdings hatte Frau Dr. Herbst von der Arbeitsgerichtsbarkeit SH ausschließlich rechtsunwirksame Scheinurteile erhalten, was bis heute nicht aufgearbeitet wurde. Mehr dazu unter http://tinyurl.com/zcgsqsn
Quelle: www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsinstrumente/vereinte-nationen/menschenrechtsabkommen/sozialpakt-icescr/ www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar53144.pdf