Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht das anders...

„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der (...) Weltanschauung (...) zu verhindern oder zu beseitigen.“ (§ 1) „Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf: (…) 2. die Beschäftigungsbedingungen einschließlich Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses“ (§ 2)

Quelle: <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__1.html" rel="nofollow">www.gesetze-im-internet.de/agg/__1.html</a> <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__2.html" rel="nofollow">www.gesetze-im-internet.de/agg/__2.html</a>

1.8

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