Entschädigungsgesetz
JA, ein Entschädigungsgesetz wäre die Handlungsgrundlage für die Existenzsicherung von Selbständigen (und ihrer Angestellten) in einer Außerordentlichen Situation. Der Gesetzgeber hätte die Möglichkeit, neben reinen Entschädigungen (mit entsprechendem bürokratischen Aufwand) auch ein Bedingungsloses Grundeinkommen für einen bestimmten Zeitraum zu gewähren, das sehr viel unkomplizierter ausgereicht werden könnte.Es liegt alles am Gestaltungswillen der politisch Verantwortlichen und am Druck, den wir Wähler* und Steuerzahler*innen ihnen machen..
Quelle: