Pro

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Selbstverständlich muss inhaltlich der Propaganda eines Erdogan vehement entgegengetreten werden. Darüber hinaus gewährt Art. 8 unseres Grundgesetzes a l l e n D e u t s c h e n das Bürgerrecht auf Versammlungsfreiheit. Die Partei- und Wahlwerbung ausländischer Staatsmänner ist davon nicht abgedeckt!

Quelle:

4.2

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