Kompetenzenverdrängung
Dass die Kündigungen "überraschend" kamen, noch dazu der zuständige Studiendekan "nicht einmal darüber informiert" und dass nicht nur eine Person, sondern beide Betriebsleiter mit einem zeitlichen Abstand von mehreren Wochen gekündigt wurden, spricht nicht für einen betriebswirtschaftlichen Akt. Viel eher um eine Kompetenzenverdrängung, wenn man berücksichtigt, dass die Betriebsleiter ehrenamtlich (!) die Leitung übernahmen.