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Im Gesetz zur Bestimmung von Verwaltungssitz und Namen des Landkreises Potsdam-Mittelmark (Potsdam-Mittelmark-Gesetz - PMarkG) vom 22. April 1993 § 2 heißt es wörtlich: "Sitz der Verwaltung des Landkreises ist die Stadt Belzig." Das mag Außenstandorte zum Angebot von Dienstleistungen in der Fläche oder für spezielle Aufgaben ermöglichen und ebenso vorübergehend bestehende Standorte der alten Landkreise weiter zu betreiben aber wenn eine Zentralisierung stattfindet ist diese landesrechtlich nur in Bad Belzig möglich. Eine Kreisverwaltung als "Briefkastenfirma" wäre mal was Neues!

Quelle: bravors.brandenburg.de/de/gesetze-211493#

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