Pro

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Ein Fall von 1. Denunziation, 2. wahnwitziger Bürokratie, 3. ungenügender Gesetzeslage, die einem solchen Sachverhalt nicht gerecht wird, und 4. von Amtsanmaßung bzw. Hilfeunterlassung des Vet.amtes, zuständig für Tierschutz. Es will Tiere aus ihrem Leben reißen, ungeachtet der sich ergebenden schweren Probleme für die Tiere, das versteht es unter Tierschutz! Sinnlose Ermordung ist nach TSchG verboten, Tieren schwere Leiden zufügen ebenfalls. Das verbietet sich auch ohne TSchG, erst recht von Tierärzten. Was für ein abartiger Sachverhalt! Irrenhaus! Wer hier wohl Interesse am Grundstück hat

Quelle:

3.6

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