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Gesetzesbruch / Impfschaeden

In der Instruction für die Impfärzte von 1874 war gesetzlich geregelt, dass tuberkuloseverdächtige Kinder von der Pockenimpfung freigestellt werden müssen, Seite 188. Ab den 1950er Jahren wurde den Neugeborenen aber durch die BCG Impfung eine Tuberkulosepositivität aufgedrückt und ein Jahr später zusätzlich noch die Pockeneinimpfung vorgenommen. Eine Gesetzesänderung gab es nicht, diese Menschenversuche wurden aus dem Bauch heraus entschieden. Ein Leitfaden für Impfärzte von 1949, Seite 166 . Die aktuellsten Pockenbeipackzettel verbieten bei Inkubationsverdacht eine Pockenimpfung.

Quelle: reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb11309171_00210.html?zoom=0.600000000001 books.google.de/books?id=XkazBgAAQBAJ&lpg=PP1&hl=de&pg=PP1#v=onepage&q&f=false www.pei.de/SharedDocs/Downloads/fachkreise/impfcd/02-g-zusammenfassung-bavarian.pdf?__blob=publica

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