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StGB § 224 und § 226 / medizinischer Kindesmissbrauch

Tuberkulosejahrbuch 1961. Auf Seite 16 ist zu entnehmen, dass eine gewollte Vermehrung der eingeimpften BCG Bakterien (biologische Risikogruppe 3) stattfinden musste. Die Impflinge waren in der Regel Neugeborene im Alter von einer Woche. Das Impfsyndikat wusste es schon immer, dass die BCG Impfung keinerlei Schutzwirkung gegenüber einer Tuberkuloseerkrankung aufzuweisen hat. Diese bewusst ausgeführten Menschenversuche sind kriminelle Machenschaften, die den Nürnberger Kodex ausgehebelt haben. Die injizierten BCG Bakterien kann der Körper nicht eliminieren, er kann sie nur einkapseln.

Quelle: books.google.de/books?id=Nx6qBgAAQBAJ&lpg=PA97&ots=90Y9XWKvNw&dq=tuberkulosejahrbuch%201961&hl=de&pg=PA16#v=onepage&q&f=false dejure.org/gesetze/StGB/224.html www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/TRBA-466.html

2.5

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