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Der klassische Gastwirt muss für seine zubereiteten und verkauften Speisen 19% Mwst abführen, kann aber in den meisten Fällen nur 7% Vorsteuer geltend machen. Diese Differenz muss er immer mit einkalkulieren. Hier alleine verliert er grundsätzlich an Marge, ganz im Gegenteil zu den Fast Food Ketten, die einen großen Teil ihrer Speisen mit dem reduzierten Mwst Satz verkaufen.

Quelle:

4.1

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