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Anlage 2 STVO Zusatzschild "Radfahren erlaubt"

Da der Hinweis auf das Zusatzschild Anl. 2 zur STVO erfolgt: Ich finde dieses Schild "Radfahren erlaubt" z.B. entgegen einer Einbahnstr. als "behördliche Anleitung zur Miss-achtung rechtsgültiger Verkehrsregeln". Ich habe den Eindruck, dass viele Radfahrer hiervon ableiten, dass für sie A L L E S erlaubt sei (einschl. Befahrung der Gehwege, Fußgängerüberwege, Fußgängerzone etc.). Mir kommt es oft vor, als kennen Radfahrer die gängigen Regeln gar nicht oder sie wollen diese einfach ignorieren. Ich sehe hieraus das allgegenw Chaos genährt und fürchte, dass es nur noch größer wird.

Quelle: Harald Diller

3.3

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