Kinder und Fußwegbenutzung
Die Sicherheit der Kinder kann für die Notwendigkeit von Radwegen nicht herhalten. Kinder sollen gemäß StVO auf dem Fußweg fahren.
Quelle: <a href="http://www.pdeleuw.de/fahrrad/stvo.html" rel="nofollow">www.pdeleuw.de/fahrrad/stvo.html</a>