Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Zum Recht auf Asyl vgl. Art. 16a GG. Geltendes Recht ist umzusetzen. Und wenn das Asylverfahren abgelehnt ist, hat die Familie auch die Pflicht auszureisen. Wer aus Mitgefühl die Familie unterstützen will, der sammle Geld und gebe es der Familie um in Pakistan einen Neustart zu vereinfachen. Zu Lasten aller Steuerzahler unter dem Deckmantel der Gutmenschlichkeit ein Bleiberecht zu fordern ist widerrechtlich und kleingeistig.

Quelle:

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